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Die Rechte von Elke Göß bezüglich der „Eucharistischen Ökumene“, der „liberalen und innovativen Ökumene“ und bezüglich einer möglicherweise stattfindenden Heiligsprechung

 

Einleitung

1. Beistandspflicht und unterlassene Hilfeleistungen durch den EKD-Ratsvorsitzenden und bayerischen Landesbischof Dr. Heinrich-Bedford-Strohm

2. Schädigendes Verhalten von Regionalbischöfin Susanne Breit-Keßler

3. Fortschritte bei der „Eucharistischen Ökumene“

4. Rechte im Falle einer Heiligsprechung

Fazit

 

Einleitung

 

Bereits im Oktober 2016 hat Elke Göß, Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag) den bayerischen Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm vor der Operation im Juni 2018 angeschrieben und ihn um Hilfe gebeten, damit eine adäquate gesundheitliche Versorgung der zehn Körperverletzungen, die Elke Göß, Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag), am Ostersonntag, 23. März 2008 durch sieben vatikanische Polizisten zugefügt wurden, gewährleistet ist. Der EKD-Ratsvorsitzende und bayerische Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm hat noch nie geantwortet. Das letzte Mal hat ihn Elke Göß am 14. April 2018 in einem rechtsgültigen Fax darüber informiert, dass ALLE Rechte bezüglich der „Eucharistischen Ökumene“, der „liberalen und innovativen Ökumene“ und bezüglich einer möglichen Heiligsprechung durch Papst Franziskus ALLEIN bei Papst Franziskus und bei Elke Göß liegen. Eine Heiligsprechung durch einen Papst ist keine protestantische Angelegenheit und Elke Göß verliert keinerlei Rechte als deutsche Staatsbürgerin durch eine Heiligsprechung. Der Verdienst aufgrund einer Heiligsprechung von Elke Göß, Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag), wird nicht den protestantischen Kirchen Deutschlands oder anderen protestantischen Kirchen auf internationaler Ebene zukommen. Die protestantischen Kirchen dürfen nicht mit dem Namen von „Elke Göß“ werben. Veranstaltungen, in denen der Name „Elke Göß“ verwendet wird, müssen mit Lib & In-Autorin Elke Göß, Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag), VORHER abgesprochen werden.

 

1. Beistandspflicht und unterlassene Hilfeleistungen durch den EKD-Ratsvorsitzenden und bayerischen Landesbischof Dr. Heinrich-Bedford-Strohm

 

Elke Göß, Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag) ist nach einer schweren Operation, die nach einer dreistündigen Vergewaltigung (Staatsanwaltschaft Regensburg) durch sieben vatikanische Polizisten nötig geworden war, seit elf Monaten krankgeschrieben und arbeitsunfähig. Ärztliche Untersuchungen ergaben, dass in einem bisher unbekannten Zeitraum weitere ärztliche Behandlungen nötig sein werden. In den vergangenen elf Monaten wurde Elke Göß, Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag), von 19 Ärzten und in vier physiotherapeutischen Praxen behandelt.    

Bereits im Oktober 2016 hat Elke Göß, Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag), den bayerischen Landesbischof und EKD-Ratsvorsitzenden Dr. Heinrich Bedford-Strohm in einem Schreiben über bestehende Probleme informiert. Als oberster Dienstvorgesetzter und Arbeitgeber ist Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm nach einer Vergewaltigung dazu verpflichtet, einer Pfarrerin zu helfen, folgt man den allgemeinen Aussagen über die Fürsorgepflichten von Arbeitsgeberinnen und Arbeitgebern im Falle einer Vergewaltigung im beruflichen Umfeld, worauf die Gleichstellungsbeauftragte der Bundesregierung in den Medien hinwies.

Da es sich bei den am 23. März 2008 Elke Göß zugefügten zehn Körperverletzungen um die Folgen einer am 30. und 31. August 2017 angezeigten Straftat handelt, muss in einem solchen Fall eine Krankenkasse zahlen. Die mit der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern eng zusammenarbeitende Krankenkasse, die ausschließlich in kirchlicher Trägerschaft ist, weigerte sich, sämtliche Kosten für die Behandlungen aller zehn Körperverletzungen zu übernehmen. Da die Straftat am 23. März 2008 von der Staatsanwaltschaft Regensburg mit guten Gründen als dreistündige Vergewaltigung gewertet wurde, verjährt keine der zehn Körperverletzungen so schnell. Vergewaltigung verjährt nach deutschem Recht nach zwanzig Jahren, seit 23. März 2018 sind erst zehn Jahre um.

 

2. Schädigendes Verhalten durch die Regionalbischöfin von München und Oberbayern Susanne Breit-Keßler

 

Die Regionalbischöfin von München und Oberbayern Susanne Breit-Keßler ist in der Woche nach der Operation von Elke Göß, Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag), vor deren Zimmer im Klinikum Garmisch-Partenkirchen aufgetaucht. Rolf S., der Arzt, der Elke Göß im Klinikum Garmisch-Partenkirchen operiert hat, hat sowohl im Gespräch vor der Operation im Mai 2017 wie auch in einem Gespräch Ende August 2017 mit seinen guten Beziehungen zu „Bischöfin“ Breit-Keßler geprahlt. Elke Göß selbst hörte Regionalbischöfin Susanne Breit-Keßler vor der Krankenhauszimmertüre reden und eine Krankenschwester hat „Frau Breit-Keßler“ mit ihrem Namen angesprochen. Regionalbischöfin Breit-Keßler hatte vor dem Krankenzimmer von Elke Göß, Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag), NICHTS zu suchen. Es wäre die Aufgabe von Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm, hier für Klarheit zu sorgen. Zudem sollte er als oberster Vertreter der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern für eine angemessene Unterstützung für Elke Göß, Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag), zur Behebung der Folgen der dreistündigen Vergewaltigung am 23. März 2008 im Vatikan einstehen. Elke Göß, Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag), behält sich vor, die gesundheitlichen Folgen der Operation als Folge einer Vergewaltigung im Vatikan juristisch zu thematisieren. Um die Kosten für die Operation selbst zahlen zu können, weil die kirchliche Krankenkasse jegliche Zahlungen unterlässt, obwohl es sich bei der Ursache für die Operation um eine Straftat handelt, hatte Elke Göß, Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag), Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm im September 2017 schriftlich um die Zuteilung einer Arbeitsstelle im Bereich der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern oder im Bereich der EKD gebeten. Der EKD-Ratsvorsitzende und evangelisch-lutherische Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm hat noch nicht einmal geantwortet.  

In diesem Zusammenhang ist es interessant, dass sich die Regionalbischöfin von München und Oberbayern Susanne Breit-Keßler selbst in der April-Ausgabe 2018 der Zeitschrift „Madame“ in einem Artikel als „geweiht“ bezeichnet hat.(1) Dort steht: „Sechs Jahre später, vor genau 18 Jahren, wurde sie dann zur Regionalbischöfin im Kirchenkreis München und Oberbayern geweiht – als erste Frau in Bayern.“(2) Elke Göß erfuhr von der Chefredaktion der „Madame“, dass das Gespräch aufgezeichnet wurde und dass der geschriebene Artikel von Susanne Breit-Keßler vor dem Druck korrigiert werden konnte. Es ist fraglich, ob es sich bei der Behauptung der evangelisch-lutherischen Regionalbischöfin von München und Oberbayern Susanne Breit-Keßler um eine Amtsanmaßung und damit um eine nach dem Gesetz zu ahndende Straftat handelt.

Susanne Breit-Keßler war schuldig geschieden, als sie im Jahr 2000 Oberkirchenrätin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern und Regionalbischöfin für München und Oberbayern wurde. Somit hätte sie nach kanonischem Recht nicht die Bedingungen für eine Bischofsweihe erfüllt. Zudem werden in den protestantischen Kirchen Bischöfinnen und Bischöfe und Regionalbischöfinnen und Regionalbischöfe nicht „geweiht“, sondern „eingeführt“ bzw. „eingesegnet“. Die theologischen Voraussetzungen für eine „Weihe“ wie sie die römisch-katholische Kirche lehrt, haben in den protestantischen Kirchen keine Gültigkeit. Nicht zuletzt ist es in der römisch-katholischen Kirche der Papst, der die Bischöfe ernennt und weiht. Die Regionalbischöfin von München und Oberbayern Susanne Breit-Keßler missachtet mit ihrer Aussage, sie sei seit dem Jahr 2000 „die erste geweihte Bischöfin in Bayern“, die Kompetenzen von Papst Johannes Paul II. Um eine Amtsposition in der römisch-katholischen Kirche als Bischof zu erhalten, ist eine der ersten Voraussetzungen die Anerkennung des Primates des Papstes. Eine Falschaussage wie die von Regionalbischöfin Susanne Breit-Keßler in der „Madame“ kann bei der Glaubenskongregation der römisch-katholischen Kirche angezeigt werden.

 

3. Fortschritte bei der „Eucharistischen Ökumene“

 

Am Katholikentag in Münster vom 9. bis 13. Mai 2018 kann Elke Göß, Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag), aufgrund der gesundheitlichen Gegebenheiten leider nicht teilnehmen.

Trotzdem arbeitet sie konsequent an ihrem Projekt der „Eucharistischen Ökumene“, für das sie allein alle Rechte hat, weiter. Im Jahr 2018 gab es weitere gemeinsame Schritte, durch die man sich wieder nähergekommen ist. Nachdem Papst Benedikt XVI. am 28. Februar 2013 den Dienst niedergelegt hatte, stagnierte alles und manches schien gecancelt. Die Veröffentlichungen von Elke Göß, Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche (ohne Dienstauftrag), über Papst Franziskus haben keine negativen Folgen für die Lib & In-Autorin Elke Göß. Es scheint sogar so, als würden sie für sie vorteilhaft sein. Jedenfalls erodiert die Position von Papst Franziskus keineswegs durch die Veröffentlichungen von Lib & In-Autorin Elke Göß und die Tatsache, dass Papst Franziskus 2013 einen Schweizer Gardisten ermordet hat, wird ihn nicht von weiteren ökumenischen Fortschritten abhalten.(3)

Ab und zu hört man, dass Papst Franziskus eine Heiligsprechung von Elke Göß für möglich hält. Es muss angenommen werden, dass sich Papst Franziskus davon nicht durch einen Artikel auf www.libandin.com abhalten lässt. Papst Franziskus tut, was er will und wann er es will. So kann es auch sein, dass sich stark verändernde Fortschritte plötzlich ergeben. Elke Göß wird dieses Mal auf jeden Fall zustimmen. Sollte Papst Franziskus Elke Göß heiligsprechen, so wäre sie damit Mitglied der römisch-katholischen Kirche. Wenn die Bedingungen stimmen (Anerkennung der Ordinationsrechte, Gehalt, Rente, Krankenversicherung, Wohnung, etc.) würde Elke Göß auch ohne Heiligsprechung offiziell übertreten.

 

4. Rechte im Falle einer Heiligsprechung

 

Elke Göß legt sehr großen Wert darauf, dass sie alle Rechte bezüglich jeglicher Fortschritte bei der von ihr projektierten „Eucharistischen Ökumene“, bei einer eventuellen Heiligsprechung und bei der von ihr projektierten „liberalen und innovativen Ökumene“ hat. Auf alle Artikel auf ihren beiden Homepages www.libandin.com und www.goess.net hat Elke Göß das Copyright.

Elke Göß, Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag), möchte nicht, dass irgendjemand in der evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) einschließlich der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern eine Veranstaltung ankündigt oder durchführt, die mit ihrem Namen verbunden ist oder bei der die Ideen von Elke Göß bezüglich der „Eucharistischen Ökumene“ und der „liberalen und innovativen Ökumene“ verwendet, angegriffen oder verunglimpft werden.

Wo „Elke Göß“ draufsteht, da ist „Elke Göß“ drin. Wenn jemand eine Veranstaltung, die mit ihrem Namen oder mit ihren Ideen verbunden ist, ankündigt, dann muss Elke Göß VORHER um Erlaubnis gefragt werden.

Elke Göß ist gerne bereit, sich Veranstaltungskonzepte vorher anzusehen und sie zu bejahen.

Sollte Elke Göß von Papst Franziskus oder von Papst em. Benedikt XVI. lebend heiliggesprochen werden,

so wäre sie 1. die erste Person in der römisch-katholischen Kirche, die lebend heiliggesprochen wird,

sie wäre 2. die erste Person protestantischen Glaubens, die in der römisch-katholischen Kirche heiliggesprochen wird,

sie wäre 3. die erste Person in der Geschichte, die sowohl protestantisch wie auch römisch-katholisch ist

und sie wäre 4. eine der wenigen Personen, bei der eine vorherige Seligsprechung entfällt.

Der Papst allein spricht in der römisch-katholischen Kirche vorbildliche Christinnen und Christen heilig, wie im Übrigen auch der Papst allein Bischöfe in der römisch-katholischen Kirche ernennt. Eine Heiligsprechung findet nach den Statuten der römisch-katholischen Kirche statt und wäre damit ein Ereignis der römisch-katholischen Kirche. Elke Göß vertritt die Meinung, evangelische Christinnen und Christen sollten sich zuerst über das römisch-katholische Heiligkeitsverständnis umfassend informieren, bevor beispielsweise Dekane in Bayern Veranstaltungen dazu planen. Gerne nimmt Elke Göß an Veranstaltungen in Deutschland und weltweit teil, sollte sie einer der beiden Päpste heiligsprechen. Elke Göß, Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag), legt Wert darauf, dass ein Bischof oder Regionalbischof einer evangelischen Kirche in Deutschland bei solchen Veranstaltungen anwesend ist. Zudem gälte es, die Rechte der römisch-katholischen Kirche und insbesondere die Rechte von Papst Franziskus und von Papst em. Benedikt XVI. zu achten und zu bewahren.

 

Fazit

 

Diese Ausführungen klingen so, als würden sie weit in die Zukunft reichen. Papst Franziskus neigt zu spontanen Aktionen und Veränderungen. Er würde sich durch Elke Göß in nichts davon abhalten lassen. Elke Göß strebt an, für alles bereit zu sein. Es kann sein, dass auch sie vom Handeln des Papstes überrascht wird.

 

Elke Göß

 

(1) Vgl. Winter Petra (2018): Susanne Breit-Keßler, in: Madame, April 2018, S. 88-91

(2) Winter Petra (2018): Susanne Breit-Keßler, in: Madame, April 2018, S. 89

(3) Vgl. Göß Elke (2018): Am fünften Jahrestag der Ermordung eines Schweizer Gardisten besucht Papst Franziskus den Weltkirchenrat in Genf, erschienen bei Lib & In am 7. März 2018

 

erschienen bei Lib & In am 29. April 2018

 

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Update: 2. Oktober 2023

Installation: 10. Mai 2018

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